Dr. Jan Hendrik Kempkes, LL.M., Rechtsantwalt und Head of Legal & Regulatory Affairs bei Interzero Recycling Alliance GmbH
Warum gibt es die PPWR und was Unternehmen jetzt für die neue EU-Verpackungsverordnung beachten müssen
Worum geht es in der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), was sind die Ziele für die Kreislaufwirtschaft sowie deren Geltungsbereich?
ppa. Dr. Jan Hendrik Kempkes, LL.M., Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) und Head of Legal & Regulatory Affairs bei Interzero Recycling Alliance GmbH: Warum gibt es die PPWR und was Unternehmen jetzt für die neue EU-Verpackungsverordnung beachten müssen
In dieser Episode von “Talking Proof” spricht Lukas Vogt mit ppa. Dr. Jan Hendrik Kempkes, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) und Head of Legal & Regulatory Affairs bei Interzero Recycling GmbH, über die PPWR, ihren Entstehungshintergrund und ihre Ziele für recyclinggerechte Verpackungen und erfolgreiche Kreislaufwirtschaft.
Gemeinsam ordnen wir ein, für wen die Verordnung gilt, welche Pflichten ab dem 12.8. und zu den späteren Zeitpunkten kommen und welche Daten und Nachweise Unternehmen dafür zusammenführen müssen. Den Abschluss bildet ein Blick auf die Chancen, welche Design for Recycling, Rezyklateinsatz und die Vereinheitlichung auf europäischer Ebene mit sich bringen.
Kurz & knapp: darum geht es in dieser Folge
Die PPWR betrifft erstmals nicht nur die Entsorgung am Ende der Kette, sondern auch das Design am Anfang. Gemeinsam diskutieren Lukas und Jan-Hendrik:
- welche drei Treiber hinter der PPWR stehen und was die Verordnung erreichen soll
- für wen sie gilt und warum die Unternehmensgröße dabei keine Rolle spielt
- was zum 12. August 2026 zu tun ist: Declaration of Conformity und Kennzeichnung
- warum die Chance im Design for Recycling, in der Ökomodulation und im Rezyklateinsatz liegt
- wie Unternehmen das Datenmanagement entlang der Lieferkette Schritt für Schritt aufsetzen
Am Ende finden Sie außerdem
👉 Fünf konkrete Dinge, die Unternehmen jetzt tun können, um sich auf die PPWR vorzubereiten.
Das Gespräch zum Nachlesen
Lukas: Hallo Jan-Hendrik, schön, dass du heute bei Talking Proof zu Gast bist. Wir widmen uns dem Thema PPWR. Aber bevor wir einsteigen: Wer bist du und was machst du?
Jan-Hendrik: Ich bin Jan-Hendrik Kempkes, Head of Legal & Regulatory Affairs bei der Interzero Recycling Alliance GmbH. Wir sind ein Umweltdienstleister und tief in der Verpackungsentsorgung und im Verpackungsdesign verankert. In Deutschland betreiben wir ein duales System sowie ein Rücknahmesystem für Transportverpackungen und bieten europaweit viele Dienstleistungen rund um Verpackung und EPR-Systeme an.
Lukas: PPWR klingt nach etwas ganz Neuem. Seit wann beschäftigst du dich damit, und was ist das überhaupt?
Jan-Hendrik: Mit Verpackungsrecht und Logistik beschäftige ich mich seit 19 Jahren, mit der PPWR seit gut dreieinhalb Jahren. Wir haben früh gehört, dass aus Europa etwas kommt, und uns entschieden, uns in Brüssel direkt einzubringen. Wir haben die ersten Kommissionsentwürfe gesehen, das Trilogverfahren begleitet und schließlich die Veröffentlichung. Heute beschäftigen wir uns intensiv mit der Umsetzung in die nationalen Rechtssysteme.
Lukas: Was ist das Ziel der PPWR?
Jan-Hendrik: Wir kommen nicht aus einem rechtsleeren Raum. Es gab bereits eine europäische Verpackungsrichtlinie und nationale Gesetze. Drei Treiber haben zur PPWR geführt. Erstens das sehr unterschiedliche Niveau innerhalb Europas: Ein Early Warning Report der Kommission zeigte, dass die Ziele der Verpackungsrichtlinie nur von etwa fünf Mitgliedstaaten erfüllt wurden. Zweitens die Rohstoffunabhängigkeit. In der Corona- und Ukraine-Phase wurde deutlich, wie abhängig wir von Rohstoffen sind. Wer keine eigenen Rohstoffe hat, muss sie im Kreislauf halten und möglichst kein Primäröl mehr für Kunststoff einsetzen. Drittens stammt das Ganze aus dem Circular Economy Act, es soll also auch die Wirtschaft antreiben und Arbeitsplätze schaffen. Wichtig ist, das ganzheitlich zu denken: nicht nur die Entsorgung am Ende, sondern das Design am Anfang.
Lukas: Für wen gilt die PPWR?
Jan-Hendrik: Früher dachte man vom Ende der Kette her. Verantwortlich waren die sogenannten Verkehrbringer, die eine Verpackung in einem Mitgliedstaat in Verkehr gebracht haben. Neu ist, dass die PPWR die Erzeuger, also die Hersteller der Verpackung, in den Fokus nimmt. Wir haben damit zwei Bereiche: den Anfang des Lebenszyklus, das Verpackungsdesign, und das Ende, die Entsorgung. Das Design ist entscheidend, um das Recycling zu verbessern und einen funktionierenden Markt für Rezyklate zu schaffen.
Lukas: Gilt das unabhängig von der Unternehmensgröße?
Jan-Hendrik: Vollkommen unabhängig. Es gibt teilweise Erleichterungen bei den Reporting-Pflichten, aber grundsätzlich gilt es für alle. PPWR ist ein Compliance-Thema. Wer nicht compliant ist, dem drohen Inverkehrbringungsverbote und Bußgelder.
Lukas: Womit geht es los? Der 12. August steht ja überall im Raum.
Jan-Hendrik: Der 12. August 2026 ist das Wirksamwerdensdatum, wobei die Pflichten gestaffelt sind. Die Anforderungen an Verpackung und Design stehen in den Artikeln 5 bis 12: Recyclingfähigkeit, Mindestrezyklateinsatzquoten, Leerraumbestimmungen, teilweise auch komplette Verpackungsverbote. Viele dieser Pflichten greifen erst ab 2030. Schon heute gelten aber zum Beispiel die Schadstoffgrenzen aus Artikel 5. Neu ist, dass ihre Einhaltung in der Declaration of Conformity dokumentiert werden muss. Zum 12. August muss also jeder Erzeuger diese DoC auf Nachfrage der Behörden vorweisen können, zunächst für die bereits geltenden Punkte. Eine kleine, aber knifflige Ausnahme sind die PFAS-Regelungen im Lebensmittelkontakt. Hinzu kommt die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 15: Jede Verpackung braucht eine Identifikations- oder Chargennummer sowie Name und Adresse des Erzeugers, teilweise als QR-Code.
Lukas: Das klingt erst einmal nach Aufwand. Wo liegt die Chance für Unternehmen?
Jan-Hendrik: Man muss differenzieren. Die Anforderungen zum 12. August sind vor allem Dokumentation, und compliant muss ohnehin jeder sein. Spannend wird es bei Design for Recycling und Rezyklateinsatz. Bei der Recyclingfähigkeit gibt es Klassen, etwa A, B und C. Wer seine Verpackung so gestaltet, dass sie in die Klasse A fällt, kann eine Umweltaussage treffen und spart über die Ökomodulation gegenüber Mitbewerbern, denn je recyclingfähiger das Design, desto geringer die Gebühren. Oft spart eine Umstellung sogar Geld, etwa durch Materialreduktion. Ein Beispiel: Eine Shampooflasche ist oft schwarz. Schwarzes Plastik lässt sich kaum recyceln, weil die NIR-Scanner in den Sortieranlagen eine Lichtreflexion brauchen und Schwarz nicht reflektiert. Eine andere Farbgebung löst das Problem. Hier muss das Marketing umdenken.
Lukas: Wer kümmert sich intern eigentlich um die PPWR?
Jan-Hendrik: Das ist sehr unterschiedlich und hängt von der Größe ab. Bei consumer-getriebenen Unternehmen sitzt das Thema oft im Marketing, bei anderen in der Qualitätssicherung oder im Procurement. Der Einkauf ist margengetrieben, kann aber nicht mehr automatisch die günstigste Lösung wählen, wenn diese nicht compliant ist. In vielen Unternehmen ist das Thema stark zersplittert. Meine Empfehlung: Wer groß genug ist, sollte ein zentrales EPR-Team aufsetzen. Denn EPR betrifft nicht nur Verpackungen, sondern auch Batterien, Elektroaltgeräte und künftig Textilien. Ein Head of EPR mit einem Team, das Daten sammelt und intern kommuniziert, ist sinnvoll. Ein Einkäufer allein kann die gesamte EPR-Thematik nicht überblicken.
Lukas: Es geht also stark um Zusammenarbeit in der Lieferkette.
Jan-Hendrik: Genau. Wer schon jetzt überlegt, woher er Rezyklate in welcher Qualität und zu welchen Konditionen bekommt, kann sich als Early Bird langfristig Kontingente sichern. Bei der Datenbeschaffung gibt es keine Ausnahmen, auch nicht für Lieferanten aus Asien. Wenn ich dort einkaufe, kann ich die Spezifikationen für die Verpackung aufnehmen und mir die Dokumentation geben lassen. Wichtig ist, in der Lieferkette nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen. Sonst hat am Ende niemand die Pflicht übernommen. Man muss eine gemeinsame Sprache finden, Rollen klären und ein System aufsetzen, mit dem sich die DoC für eine Verpackungscharge am Ende auf Knopfdruck erstellen lässt.
Lukas: Du hast die Declaration of Conformity mehrfach genannt. Was steckt dahinter?
Jan-Hendrik: Die DoC ist im Grunde ein Blatt, auf dem der Erzeuger bestätigt, dass er alle geltenden Anforderungen einhält. Sie ist nichts völlig Neues, vergleichbar mit der EG-Kennzeichnung. Dahinter liegt die technische Dokumentation als eigentlicher Beleg, etwa durch Laboranalysen oder Sachverständigengutachten. Die DoC muss der Erzeuger selbst zeichnen, die technische Dokumentation kann er aber von qualifizierten Dritten erstellen lassen. Für die Behörde zählt der Vollzug: Sie muss zu einer konkreten Chargennummer nachvollziehen können, dass alles compliant ist.
Lukas: Am Ende landet man immer beim Thema Daten.
Jan-Hendrik: Ja. Im Kern gibt es drei Datenquellen: die ERP-Daten mit Artikel- und Verpackungsinformationen, die Lieferantendaten und zusätzliche Werte wie Laborergebnisse, die teilweise noch gar nicht vorliegen. Ich muss Datenfelder definieren, Zugriffsrechte regeln und auf Datensicherheit achten, denn in Verpackungen steckt viel geschütztes Know-how. Große Unternehmen werden das mit eigenen Mitteln lösen, andere über Dienstleister. Der 12. August ist dabei Fluch und Segen zugleich. Ein Segen, weil wir mit einem einfachen Thema starten, den Schadstoffgrenzen, die wir materiell schon erfüllen. So können wir das Datenmanagement üben und das System Schritt für Schritt um die nächsten Anforderungen erweitern. Man sollte nicht zu früh over-engineeren, sondern klein anfangen.
Lukas: Lass uns einen Blick in die Zukunft werfen.
Jan-Hendrik: Am Ende des Lebenszyklus, bei Entsorgung und Recycling, muss in jeder Lieferkette jemand die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem Mitgliedstaat wahrnehmen. Trotz der Vereinheitlichung über eine Verordnung bleiben nationale Umsetzungsgesetze nötig. Deutschland hat gerade das Verpackungsrechtsdurchführungsgesetz verabschiedet. Insgesamt bin ich ein großer Fan der PPWR. Die Design-for-Recycling-Anforderungen ab 2030 sind sinnvoll, und Mindestrezyklateinsatz ergibt nur Sinn, wenn es einen Absatzmarkt dafür gibt. Ein schöner Effekt der DoC: Wenn ein deutscher Erzeuger compliant ist, ist die deutsche Behörde für ganz Europa zuständig. Ich muss die Übung also nur einmal machen und bin dann europaweit durch.
Lukas: Warum reicht die Timeline so weit, bis 2030 und sogar 2040?
Jan-Hendrik: Weil wir Kapazitäten aufbauen müssen. In der Branche spricht man von der Rezyklatlücke: Der heutige Status quo und die Quoten ab 2030 sind noch nicht deckungsgleich. Wir brauchen einen Ramp mit Investitionen und neuen Anlagen in ganz Europa, die das Material sortieren und daraus wieder Neues machen. Ein großes Thema ist das chemische Recycling, bei dem aus Polymeren wieder Monomere werden, die wie ein originärer Rohstoff einsetzbar sind. Das ist besonders im lebensmittelkontaktsensiblen Bereich wichtig. 2030 ist der Ramp, 2040 die Verschärfung. Die Regulatorik erzeugt den Pull aus dem Markt, der die Investitionen auslöst. Und wer Investitionszyklen kennt, weiß, dass eine Anlage nicht über Nacht steht.
Lukas: Vielen Dank, Jan-Hendrik. Hat Spaß gemacht.
Jan-Hendrik: Danke dir, sehr gerne.
Fünf konkrete Dinge, die Unternehmen jetzt tun können
- Die Declaration of Conformity vorbereiten. Zum 12. August 2026 muss jeder Erzeuger die DoC auf Behördenanfrage vorlegen können, zunächst für die bereits geltenden Anforderungen wie die Schadstoffgrenzen.
- Klein anfangen und das Datensystem aufbauen. Mit einem einfachen Thema starten, das Datenmanagement entlang der Lieferkette üben und es Schritt für Schritt erweitern, statt von Beginn an over-engineeren zu wollen.
- Rollen in der Lieferkette klären. Nicht mit dem Finger auf andere zeigen, sondern gemeinsam festlegen, wer Erzeuger, Hersteller und Lieferant ist und wer welche Dokumentation liefert.
- PPWR zentral verankern. Die Verantwortung nicht allein bei Einkauf, Marketing oder Qualitätssicherung lassen. Wer groß genug ist, richtet ein zentrales EPR-Team ein.
- Design for Recycling als Chance nutzen. Frühzeitig auf recyclingfähige Klassen umstellen und Rezyklat-Kontingente sichern. Das spart über die Ökomodulation Geld und schafft Wettbewerbsvorteile.
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