Regulierung

PPWR-Compliance: Der vollständige Leitfaden für Hersteller, Markeninhaber und Importeure

Bleiben Sie den EU-Anforderungen voraus, weisen Sie Ihre Konformität nach und sichern Sie Ihren Marktzugang – mit unserem umfassenden PPWR-Compliance-Toolkit

PPWR-Compliance: Der vollständige Leitfaden für Hersteller, Markeninhaber und Importeure

Was ist die PPWR?

Definition

Die PPWR ist eine verbindliche EU-Verordnung, die Vorschriften in allen Mitgliedstaaten harmonisiert. Ziel: weniger Verpackungsabfall und eine echte Kreislaufwirtschaft – mit verbindlichen Anforderungen über den gesamten Verpackungslebenszyklus.

Wen betrifft es

Alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Besondere Pflichten treffen Hersteller mit mehr als 10 Beschäftigten und über 2 Mio. € Jahresumsatz.

Welches Problem löst es

PPWR beendet den Flickenteppich aus 27 unterschiedlichen nationalen Regelwerken. Gleichzeitig adressiert die Verordnung die wachsende Umweltbelastung durch steigende Verpackungsabfallmengen (177,8 kg pro Kopf im Jahr 2023).

Wie es sich von Alternativen unterscheidet

Unmittelbar anwendbar in der gesamten EU – ohne nationale Umsetzung. Freiwillige Branchenziele werden durch verbindliche, rechtlich durchsetzbare Leistungsstandards ersetzt.

Key Takeaways

Letzte Aktualisierung am 14. April 2026

  • Eine einzige EU-weite Verordnung. Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) (Verordnung (EU) 2025/40) ersetzt die bisherige Richtlinie durch ein einheitliches, verbindliches Regelwerk für alle 27 Mitgliedstaaten. Keine nationale Umsetzung, keine länderspezifischen Abweichungen.
  • 12. August 2026 ist die erste harte Frist. Ab diesem Datum braucht jeder einzelne Verpackungstyp, der auf den EU-Markt gebracht wird, eine unterzeichnete Konformitätserklärung (DoC), gestützt auf eine lückenlose technische Dokumentation. Ohne diese Erklärung darf die Verpackung nicht in Verkehr gebracht werden.
  • Die Pflichten richten sich nach Ihrer Rolle, nicht nach Ihrem Standort. Egal ob Sie Verpackungen herstellen, importieren oder vertreiben, die PPWR weist jeder Funktion konkrete Pflichten zu. Viele Unternehmen nehmen dabei mehrere Rollen gleichzeitig ein, ohne sich dessen bewusst zu sein.
  • Compliance ist vor allem ein Datenproblem. Die meisten Unternehmen erfüllen die physischen Anforderungen bereits. Die eigentliche Lücke besteht im Nachweis: verifizierte Stoffprüfberichte, Recycler-Zertifikate und vollständige Materialaufschlüsselungen von jedem Lieferanten in der Kette.

Was ist die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) – und warum sie alles verändert

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation (EU) 2025/40) ist ein verbindlicher Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und markiert den Übergang von freiwilligen Zielen zu verbindlichen Leistungsstandards. Um richtig reagieren zu können, muss man verstehen, warum diese Verordnung eine grundlegend andere Antwort verlangt als die bisherigen Regelungen.

Vom Flickenteppich zum einheitlichen Regelwerk

Die wichtigste Änderung: Statt einer Richtlinie gilt jetzt eine Verordnung. Unter der alten PPWD hat jeder Mitgliedstaat die Vorgaben in nationales Recht überführt. Das Ergebnis war ein unübersichtlicher Flickenteppich. Frankreich verlangte das Triman-Symbol, Deutschland betrieb LUCID, Italien hatte eigene Codes. Unternehmen, die in mehreren Märkten verkauften, mussten sich mit unterschiedlichen Regeln und Meldefristen in jedem Land auseinandersetzen.

Mit der PPWR ist diese Fragmentierung vorbei. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten – gleichzeitig und ohne nationale Variationen. Für Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht werden, gibt es keine Übergangsfrist.

Was das für Unternehmen mit bestehenden nationalen Systemen bedeutet

Das Ausmaß des Problems ist eindeutig: Der Verpackungsabfall in der EU erreichte 2023 laut Eurostat/JRC 177,8 kg pro Kopf. Die PPWR verlagert die finanzielle und operative Verantwortung für diesen Abfall nun direkt auf die Hersteller.

Für Unternehmen, die Verpackungen bisher über nationale Systeme wie das deutsche VerpackG gemanagt haben, ist die PPWR ein struktureller Umbruch. Nationale Gesetze verschwinden nicht von heute auf morgen, aber die PPWR hat Vorrang. Verpackungen müssen ab sofort gegen die einheitlichen EU-Anforderungen geprüft werden – nicht gegen einzelne Länderregeln.

Die Durchsetzung erfolgt durch Marktüberwachungsbehörden in jedem Mitgliedstaat. Auf Anfrage kann die Europäische Kommission die vollständige technische Dokumentation innerhalb von 10 Tagen verlangen. Wer in einem Post-PPWR-Markt keinen Nachweis erbringen kann, verliert den Marktzugang. Distributionsverträge können nicht mehr erfüllt werden, und nicht konforme Produkte werden aus dem Regal genommen.

Fällt mein Unternehmen unter die PPWR?

Wer seine konkrete Haftung versteht, hat bereits den ersten Schritt zur Compliance getan. Denn die teuersten regulatorischen Fehler passieren, wenn Unternehmen ihre eigene Rolle falsch einschätzen.

Die Schwellenwerte für die Verpflichtung

Die PPWR gilt für alle Wirtschaftsakteure, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Besondere Pflichten treffen Hersteller mit mehr als 10 Beschäftigten und über 2 Mio. € Jahresumsatz. Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte genießen zwar in einzelnen Artikeln minimale Ausnahmen, doch die Kernanforderungen gelten für praktisch alle darüber.

Die Verordnung folgt dem Prinzip „Produkt zum Markt“. Wo Ihre Fertigung steht, ist irrelevant. Entscheidend ist, wo Ihr Produkt verkauft wird.

Die Hersteller-Definition, die viele Unternehmen falsch verstehen

Ein häufiger Irrtum: Hersteller sei das Unternehmen, das die Verpackung physisch produziert. Unter der PPWR stimmt diese Definiton nicht.

Hersteller ist das Unternehmen, das die Verpackungsspezifikationen festlegt. Wer das Design bestimmt, die Materialien auswählt oder seine Marke auf die Verpackung setzt, gilt im Sinne der Verordnung als Hersteller.

Das überrascht vor allem Markeninhaber und Einzelhändler mit Eigenmarken. Die Fabrik, die die Verpackung produziert hat, trägt in diesem Fall keine Verantwortung – der Einzelhändler schon. Lieferverträge, die diese Verantwortung abzuwälzen versuchen, ändern nichts an der rechtlichen Position unter der PPWR. Steht Ihr Name auf der Verpackung, liegt die Pflicht bei Ihnen.

Rollenverteilung in der Wertschöpfungskette

Die Haftung zieht sich durch die gesamte Wertschöpfungskette. Dabei hängen Ihre konkreten Pflichten hängen von Ihrer Rolle ab:

  • Hersteller: Tragen die Verantwortung für Design und Konformität. Sie müssen die Technische Dokumentation führen und die Konformitätserklärung unterzeichnen.
  • Importeure: Müssen die Compliance und Dokumentation des Lieferanten prüfen, bevor sie Produkte auf den EU-Markt bringen. Die rechtliche Verantwortung liegt beim Importeur und nicht bei einer Fabrik außerhalb der EU.
  • Distributoren: Sind für die Prüfung der Verpackung verantwortlich, nicht für die zugrundeliegende Dokumentation. Sie müssen Kennzeichnungen prüfen und nicht konforme Produkte vom Verkauf ausschließen.
  • Produzenten und Markeninhaber: Müssen in jedem Mitgliedstaat, in dem ihre Produkte verkauft werden, eine EPR-Registrierung vornehmen. In jedem Markt, in dem das Produkt erscheint, bestehen finanzielle Verpflichtungen.

Die PPWR-Timeline

Die PPWR ist keine einzelne Frist. Es handelt sich um eine phasenweise in Kraft tretende Verordnung mit eintretenden Pflichten von 2026 bis 2040. Stand April 2026 stehen noch 29 delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission aus. Das bedeutet: Viele technische Details – etwa die genauen Design-for-Recycling-Kriterien (DfR) oder die Methodik für die Recyclingfähigkeitsbewertung – sind noch nicht definiert.

Diese Kriterien werden voraussichtlich bis zum Meilenstein 2028 vorliegen. Unternehmen, die aktuell Verpackungsumstellungen für 2030 planen, arbeiten gegen technische Spezifikationen, die noch nicht vollständig existieren. Diese Unsicherheit ist jedoch kein Grund, abzuwarten. Stattdessen müssen Sie Flexibilität in Ihre aktuellen Designentscheidungen einbauen und mit Expert*innen zusammenarbeiten, die die Pipeline der delegierten Rechtsakte im Blick haben.

Die wichtigsten Meilensteine der PPWR-Timeline bis 2040

Was die PPWR konkret von Ihnen verlangt

Eine komplexe Verordnung in ein praktisches Proof-Portfolio zu übersetzen, ist der einzige Weg von der Unsicherheit zur Marktkonformität. PPWR-Compliance baut auf fünf Säulen auf: Dokumentation, Stoffbeschränkungen, Recyclingfähigkeit, Rezyklat-Anteil und Herstellerverantwortung.

Die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity)

Ab dem 12. August 2026 muss jeder einzelne Verpackungstyp, der auf den EU-Markt gebracht wird, über eine unterzeichnete Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) verfügen. Es handelt sich um eine rechtlich bindende Selbsterklärung, mit der der Hersteller oder Importeur bestätigt, dass die Verpackung alle Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt.

  • Wer unterzeichnet: Das Unternehmen, das die Verpackungsspezifikationen festlegt oder seine Marke auf die Verpackung setzt.
  • Verantwortung: Ein allgemeines „Compliance-Zertifikat“ des Lieferanten reicht nicht aus. Sie haften persönlich und rechtlich für die Richtigkeit der DoC, die Sie unterzeichnen.
  • Bündelung: Material-identische Verpackungstypen können unter einer DoC zusammengefasst werden, aber die zugrundeliegende technische Dokumentation muss für jeden Typ spezifisch bleiben.

Die Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation ist die Beweisgrundlage, die jede Aussage Ihrer DoC stützt. Sie muss 5 Jahre für Einwegverpackungen und 10 Jahre für Mehrwegverpackungen aufbewahrt werden. Die Dokumentation umfasst:

Stoffliche Konformität (Artikel 5)

Dies hat höchste Priorität, da es ab August 2026 gilt.

  • PFAS-Beschränkungen: Für Lebensmittelkontaktverpackungen müssen PFAS-Werte unter 25 ppb (Einzelsubstanz) bzw. 250 ppb (Summe) liegen.
  • Schwermetalle: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und hexavalentes Chrom darf 100 mg/kg über alle Verpackungstypen hinweg nicht überschreiten.

Recyclingfähigkeit und Design for Recycling (Artikel 6)

Bis 2030 müssen alle Verpackungen recyclinggerecht gestaltet sein und mindestens Grad C (70 % Recyclingfähigkeit) erreichen.

  • Leistungsstufen: Grad A (≥95 %), Grad B (≥80 %) und Grad C (≥70 %).
  • Nachweise: Die Dokumentation muss Konformitätsergebnisse nach der DfR-Methodik enthalten – insbesondere Sortierkompatibilität und Zerlegbarkeit.

Nachweis des Rezyklat-Anteils (Artikel 7)

Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 verbindliche Quoten für Post-Consumer-Rezyklat (PCR) erfüllen.

  • PCR vs. PIR: Nur Post-Consumer-Rezyklat (nach Verbrauchernutzung zurückgewonnen) zählt für diese Zielwerte. Produktionsabfälle (PIR) werden nicht angerechnet.
  • Zielwerte: Zum Beispiel 30 % PCR für PET-Getränkeflaschen bis 2030, steigend auf 65 % bis 2040.

Verpackungsminimierung (Artikel 9)

Hersteller müssen nachweisen, dass Gewicht und Volumen der Verpackung auf das für die Funktionalität notwendige Minimum reduziert wurden.

  • Begründungsbericht: Eine schriftliche Begründung muss darlegen, warum eine weitere Reduktion ohne Beeinträchtigung von Sicherheit oder Hygiene nicht möglich ist.
  • Unzulässige Begründungen: Marketingvolumen oder „wahrgenommener Wert“ (z. B. Doppelwände oder falsche Böden) gelten nicht als zulässige Rechtfertigung.

EPR-Registrierung und Kennzeichnungsvorgaben

  • EPR-Registrierung: Sie müssen sich im nationalen Herstellerregister jedes Mitgliedstaates registrieren, in dem Sie tätig sind. Es gibt keine EU-weite Einheitsregistrierung.
  • Harmonisierte Kennzeichnung: Bis zum 12. August 2028 müssen Verpackungen einheitliche Materialzusammensetzungslabels tragen, die Verbrauchern die Sortierung erleichtern. Mehrwegverpackungen benötigen bis Februar 2029 einen QR-Code mit Informationen zur Wiederverwertung.

PPWR-Non-Konformität und ihre Folgen

Der primäre Durchsetzungsmechanismus der PPWR ist der Marktzugang – nicht Geldstrafen. Wenn Sie Ihre Konformität bis August 2026 nicht nachweisen können, dürfen Sie Ihre Verpackungen nicht mehr auf den EU-Markt bringen. Die Folge: blockierte Produktreleases und der Rückruf bestehender Waren.

Die Haftung zieht sich durch die gesamte Wertschöpfungskette. Ein einziger nicht konformer Lieferant erzeugt sofortige Risiken für Markeninhaber und Importeure. Gemäß den Artikeln 55 bis 61 werden konkrete Geldbußen auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt und sind in den meisten Ländern noch nicht bestimmt.

Über Geldstrafen hinaus entstehen erhebliche versteckte Kosten. Eine einzelne PFAS-Analyse beginnt bei mehreren hundert Euro und kann bis zu einem fünfstelligen Euro-Betrag kosten, und die F&E-Investitionen für die Erfüllung der verbindlichen Recyclingstandards summieren sich ebenfalls schnell.

DoC, DPP, CSRD – Daten, die Sie nur einmal etablieren müssen

Drei unterschiedliche regulatorische Anforderungen stehen im Zentrum der EU-Verpackungstransparenz. Doch sie alle basieren auf denselben Materialdaten. Wer jetzt eine saubere Dateninfrastruktur aufbaut, erfüllt nicht nur die aktuellen Pflichten, sondern bereitet sich automatisch auf kommende Anforderungen vor.

DoC vs. DPP: Nachweis für heute, Transparenz für morgen

Die Konformitätserklärung (DoC) ist Ihre unmittelbare rechtliche Priorität für August 2026. Es handelt sich um ein statisches, produktspezifisches Dokument, das Behörden gegenüber belegt, dass Ihre Verpackung die aktuellen PPWR-Anforderungen erfüllt.

Der Digitale Produktpass (DPP) ist die nächste Stufe dieser Transparenzoffensive, voraussichtlich ab 2027 im Rahmen der ESPR gültig. Im Gegensatz zur DoC ist der DPP ein dynamischer, öffentlich scanbarer Datensatz über QR-Code. Er bietet Verbrauchern und Recyclern detaillierte Materialaufschlüsselungen, PCR-Anteile und Recyclingfähigkeitsbewertungen.

Da der DPP dieselben Rohdaten wie die technische Dokumentation benötigt, haben Unternehmen, die ihre Daten jetzt korrekt strukturieren, bereits rund 90 % der künftigen DPP-Vorbereitung abgeschlossen.

Die CSRD-Verbindung

Dieselbe Dateninfrastruktur unterstützt ebenfalls direkt Ihr CSRD-Reporting. Materialzusammensetzung, Rezyklat-Anteil und Recyclingfähigkeitsbewertungen lassen sich präzise auf ESRS E5 (Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement) abbilden. Indem Sie Ihre verifizierte Datenbasis einmal aufbauen, vermeiden Sie redundante Erhebungen und stellen die Konsistenz zwischen regulatorischem Proof und Nachhaltigkeitsbericht sicher.

Das Problem mit Lieferantendaten – und wie Sie es lösen

Die meisten Lücken in der PPWR-Compliance entstehen nicht durch Verpackungen, welche die Anforderungen nicht erfüllen. Sie entstehen vielmehr durch fehlende oder unstrukturierte Daten aus der Wertschöpfungskette. Eine Konformitätserklärung lässt sich nicht unterzeichnen ohne verifizierte Stoff-Prüfberichte, Herkunftszertifikate von Recyclern für den PCR-Anteil sowie vollständige Materialaufschlüsselungen – einschließlich jeder Beschichtung, Druckfarbe und jedes Klebstoffs. Selbsterklärungen von Lieferanten gelten unter der PPWR nicht als Nachweis.

Die Datenherausforderung in großem Maßstab

Für Hersteller mit tausenden Produkten an mehreren Standorten und in verschiedenen ERP-Systemen variiert die Datenqualität enorm. Manche Standorte pflegen detaillierte Spezifikationen, andere haben nur Basisartikelnummern. Eine vollständige, verifizierte Datengrundlage aus dieser zerstückelten Basis aufzubauen, ist Voraussetzung für Compliance – doch bei den meisten Unternehmen existiert diese Datengrundlage heute noch nicht.

Wie Sunhat beim Thema Proof unterstützt

Sunhat ist die Collaborative Proof Platform, die gezielt für das Datenproblem in der Wertschöpfungskette entwickelt wurde.

Sunhat strukturiert Ihre Artikeldaten gemäß den PPWR-Anforderungen, zeigt Ihnen genau auf, wo Sie die Vorschriften nicht einhalten oder Daten fehlen, und erstellt die gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung – Artikel für Artikel, Standort für Standort, bereit zur Unterzeichnung und Weitergabe. Proof AI liest Ihre Lieferantendokumente, extrahiert Materialzusammensetzungen, Stoffdeklarationen und Werte zum Rezyklatanteil und ordnet diese automatisch den richtigen Artikel-Feldern zu. Und da alles in Ihrer Proof Library landet, stehen die Daten, die Sie für die PPWR erfassen, sofort für die CSRD, EcoVadis, Kundenaudits und alle weiteren Frameworks zur Verfügung.

  • Automatisierte Datenerfassung: Unsere Proof-AI-Agenten bearbeiten Lieferanten-Fragebögen in großem Maßstab, tracken fehlende Daten und melden Lücken automatisch.
  • Verifizierte Proof Library: Jede technische Dokumentation wird organisiert und mit vollständiger Versionskontrolle abgelegt.
  • Prüfung vor Unterschrift: Die Plattform bestätigt, dass jeder erforderliche Proof vorhanden ist, bevor Sie eine Konformitätserklärung unterzeichnen.
  • Unterstützung durch Expert*innen: Unsere internen Expert*innen kennen die spezifischen Anforderungen nationaler Register und wissen, welche Anfragen tatsächlich beantwortet werden.

Sie leisten die Arbeit. Sunhat hilft, es zu beweisen.

Häufig gestellte Fragen

Wann tritt die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) in Kraft?

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die erste verbindliche Compliance-Frist ist jedoch der 12. August 2026. Ab diesem Datum muss jeder Verpackungstyp auf dem EU-Markt durch eine gültige Konformitätserklärung abgedeckt sein. Weitere Meilensteine für Rezyklat-Anteil, Kennzeichnung und Recyclingfähigkeitsgrade erstrecken sich bis 2040.

Ersetzt die PPWR nationale Verpackungsgesetze wie das VerpackG?

Sie hat Vorrang. Nationale Gesetze verschwinden nicht über Nacht, aber wo PPWR und nationales Recht kollidieren, gilt die PPWR. Unternehmen müssen ihre Verpackungen zuerst an den EU-weiten Anforderungen messen.

Wer gilt unter der PPWR als Hersteller?

Das Unternehmen, das die Verpackungsspezifikationen festlegt – nicht die Fabrik, die sie physisch produziert. Wer die Verpackung gestaltet, die Materialien bestimmt oder seine Marke darauf anbringt, ist im Sinne der Verordnung der Hersteller. Viele Markeninhaber und Einzelhändler mit Eigenmarken tragen Herstellerpflichten, ohne es zu wissen.

Brauche ich für jede einzelne SKU eine Konformitätserklärung?

Für jeden eindeutigen Verpackungstyp. Wenn mehrere Produkte materialgleiche Verpackungen verwenden (gleiche Materialien, Maße, Lieferant), können diese unter einer DoC zusammengefasst werden. Die technische Dokumentation muss jedoch für jeden Verpackungstyp spezifisch sein.

Was passiert, wenn ich die Frist im August 2026 verpasse?

Sie verlieren den Marktzugang. Verpackungen ohne gültige DoC dürfen nicht auf den EU-Markt gebracht werden. Das bedeutet blockierte Markteinführungen, Rücknahme bestehender Bestände aus dem Regal und mögliche Kündigung von Distributionsverträgen. Konkrete Geldbußen werden auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt und sind in den meisten Ländern noch offen.

Reicht ein Lieferantenzertifikat als Compliance-Nachweis?

Nein. Unter der PPWR gelten Selbsterklärungen von Lieferanten nicht als Nachweis. Sie benötigen verifizierte Prüfergebnisse, Herkunftszertifikate von Recyclern und vollständige Materialaufschlüsselungen. Der Hersteller oder Importeur, der die DoC unterzeichnet, haftet persönlich für die Richtigkeit jeder darin enthaltenen Angabe.

Geschrieben von:
Profilbild Christian Eck
Christian Eck
Senior Content Marketing Manager
Christian Eck ist Senior Content Marketing Manager bei Sunhat und verfügt über mehr als zehn Jahre Marketingerfahrung in den Bereichen SaaS und FMCG. Er ist spezialisiert auf Multi-Channel-Content mit dem Fokus Nachhaltigkeit, Compliance und ESG-Reporting – dabei verfolgt er gesetzliche Änderungen und regulatorische Neuigkeiten, um die Leser stets auf dem Laufenden zu halten.
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Profilbild Christian Eck
Christian Eck
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