Letzte Aktualisierung am 02. Juni 2026:
[cg_add-class=heading-style-h4]In aller Kürze
- Ab dem 12. August 2026 sind PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen mit Grenzwerten von 25 ppb pro Einzelsubstanz, 250 ppb für nicht-polymere PFAS insgesamt sowie 50 ppm für Gesamt-PFAS einschließlich polymerer PFAS verboten.
- Eigenerklärungen von Lieferanten stellen keinen Konformitätsnachweis dar. Sie benötigen Prüfberichte von akkreditierten Laboratorien für jeden Verpackungstyp.
- PFAS-Tests kosten ab einigen hundert Euro für ein Screening und können für vollständige, gezielte Analysen mehrere tausend Euro erreichen. Bei einem großen Portfolio ist eine Priorisierung essenziell.
- Ohne dokumentierten Nachweis wie eine belastbare Risikobewertung oder einen Laborbericht gilt ein Verpackungstyp als nicht konform, auch wenn er tatsächlich PFAS-frei ist.
Gemäß Artikel 5 der PPWR ist die Verwendung von PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen ab dem 12. August 2026 verboten. Die Verpflichtung ist eindeutig: Entweder Sie besitzen Nachweise für jeden Verpackungstyp oder Ihre Verpackungen dürfen in der EU nicht legal gehandelt werden. PFAS-Tests kosten hunderte bis tausende Euro pro Analyse und bei hunderten von Lebensmittelkontakt-SKUs in großen Portfolios schließt sich das Test-Zeitfenster schnell.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was die Regulierung tatsächlich verlangt, welche Verpackungstypen zuerst betroffen sind, wie konforme Testberichte aussehen und stellt ein praktisches Priorisierungsframework bereit, um sofort zu beginnen.
Was Artikel 5 über PFAS tatsächlich aussagt
Die PPWR führt zwei Chemikalieneinschränkungen für in die EU gelangende Verpackungen ein.
- Die erste betrifft einen Grenzwert für Schwermetalle: Blei, Kadmium, Quecksilber und hexavalentes Chrom dürfen zusammen 100 mg/kg nicht überschreiten. Dies gilt ab dem 12. August 2026 für alle Verpackungstypen.
- Die zweite ist ein PFAS-Verbot. Ab dem 12. August 2026 sind Ewigkeitschemikalien in Lebensmittelkontaktverpackungen verboten. Es gelten drei Grenzwerte: 25 ppb für jede einzelne nicht-polymere PFAS-Substanz, 250 ppb für die Summe aller nicht-polymeren PFAS, die durch gezielte Analyse nachgewiesen werden können, sowie 50 ppm für Gesamt-PFAS einschließlich polymerer PFAS. Wenn der Gesamtfluorgehalt unter 50 ppm liegt, gilt die Verpackung als konform, ohne dass weitere Tests erforderlich sind.
Ein kritischer Punkt ist, dass die Eigenerklärungen der Lieferanten die Anforderungen nicht erfüllen. Die PPWR verankert ein dokumentiertes Nachweisprinzip: Sie müssen Analysezertifikate (CoA) von akkreditierten Laboratorien vorhalten. Ohne einen solchen Testbericht gelten Ihre Verpackungen in den Augen der EU-Marktüberwachungsbehörden als nicht konform – unabhängig davon, ob sie tatsächlich PFAS enthalten.
Welche Verpackungstypen sind zuerst betroffen
Nicht alle Verpackungstypen benötigen zur gleichen Zeit Tests. Lebensmittelkontaktverpackungen, die Lebensmittel berühren, unterliegen dem PFAS-Verbot sofort ab Geltung. Dies umfasst flexible Folien, thermogeformte Behälter, Beutel, Beutelinnenschichten, Becher, Schalen, Teller, Besteck und Verschlüsse.
Artikel 5 Absatz 5 PPWR formuliert das Verbot für Verpackungen, „die mit Lebensmitteln in Berührung kommen“. Direkter Lebensmittelkontakt steht klar im Anwendungsbereich; Sekundär- und Transportverpackungen sind in der Regel nicht erfasst und unterliegen lediglich den Grenzwerten für Schwermetalle, die viele Unternehmen bereits durch existierende Testprogramme adressiert haben. Wichtig ist allerdings die systemische Betrachtung: Wenn die Primärverpackung keine ausreichende funktionelle Barriere darstellt – etwa eine durchlässige Folie in einem Wellpappkarton – können Stoffe aus der Sekundärverpackung über Migrationspfade ins Lebensmittel gelangen. In diesem Fall wird die Sekundärverpackung faktisch Teil des Lebensmittelkontaktsystems und gehört in die Konformitätsbewertung. Der Wortlaut der PPWR unterscheidet bislang nicht ausdrücklich zwischen direktem und indirektem Kontakt über Migration, weshalb die Bewertung pro Verpackungssystem – und nicht nur pro Schicht-Label – der sicherere Weg ist.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil Sie Ihre Testroadmap priorisieren können.
Die kniffligsten Fälle sind Grenzfälle: Barriereschichten auf lebensmittelkontakten Oberflächen, fettabweisende Behandlungen auf Papier und Feuchtigkeitsbarrieren auf Verbundmaterialien. Diese Beschichtungen nutzten historisch oft PFAS-basierte Chemie, und eine Schicht kann noch in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen. Ein praktischer Filter: Wenn die Verpackung Lebensmittel berührt und eine Barriereschicht hat, müssen Sie von Testbedarf ausgehen. Diese Barriereschichten beeinflussen auch die Recycelbarkeitsgrade unter PPWR Artikel 6. Lesen Sie unseren Beitrag zum Design für Recyclingfähigkeit, um zu verstehen, wie diese Verpackungstypen bewertet werden.
Einige Unternehmen arbeiten mit recycelten oder Post-Consumer-Materialien. Falls diese Materialien zuvor mit PFAS behandelt wurden, können Rückstände verbleiben. PFAS-Restrisikotest ist Teil Ihrer Compliance-Strategie, besonders für höherrisikomaterialströme. Falls Ihre Verpackung auch unter PPWR-Recyclinganteile fällt, lesen Sie unseren Beitrag zu PCR-Anforderungen nach Material und Stichtag, um zu verstehen, wie diese Verpflichtungen zusammenhängen.
Wann eine Risikobewertung ausreichen kann
Die PPWR verlangt Nachweis der Konformität – nicht zwingend einen Laborbericht für jeden Verpackungstyp. Eine dokumentierte Risikobewertung gehört zur Technischen Dokumentation und kann den Testaufwand reduzieren, sofern sie belastbar und nachvollziehbar ist.
In der Praxis heißt das: Wo absichtliches Einbringen von PFAS dokumentiert ausgeschlossen werden kann – keine fluorierten Beschichtungen, keine Fluorpolymerfolien, keine fluorhaltigen Additive in der Rezeptur – verbleibt bei vielen papierbasierten Verpackungen vor allem das Restrisiko aus dem Altpapierstrom. Vorliegende Untersuchungen zeigen, dass übliche papierbasierte Verpackungen häufig nur sehr niedrige Gesamtfluorgehalte aufweisen. Höhere Werte treten typischerweise dort auf, wo PFAS bewusst eingesetzt wurde, etwa bei fettabweisenden Beschichtungen.
Als pragmatische Orientierungsgröße arbeitet Dänemark seit mehreren Jahren mit einem Wert von 20 mg/kg Gesamtfluor, um Hintergrundkontamination von absichtlichem PFAS-Einsatz abzugrenzen. Innerhalb der PPWR ist dieser Wert keine offizielle Grenze, aber ein nützlicher Referenzpunkt für die Risikoeinschätzung – insbesondere bei Papier- und Kartonverpackungen ohne funktionale Fluor-Anwendung.
Wichtig: Die Risikobewertung muss dokumentiert, methodisch nachvollziehbar und auf den konkreten Verpackungstyp bezogen sein – inklusive Rezepturprüfung, Lieferantenkette und Bewertung des Eingangsstroms (Frischfaser vs. Recyclingfaser). Eine pauschale Aussage „enthält keine PFAS“ ohne Beleg ersetzt sie nicht. Für Verpackungen mit funktionalen Beschichtungen, Barriereschichten oder bei Hinweisen auf mögliche Hintergrundbelastung bleibt der Laborbericht der sicherere Weg.
Wie sieht konformer PFAS-Testbericht aus?
Wenn Sie einen PFAS-Test bei einem Lieferanten oder Testlabor anfordern, benötigen Sie ein Analysezertifikat und keine Lieferantenerklärung oder ein Versprechen. Ein nutzbarer Bericht muss die Akkreditierungsdaten des Labors enthalten (achten Sie auf die ISO/IEC-17025-Akkreditierung für PFAS-Tests). Außerdem muss er die verwendete Testmethode, das Analysedatum und den genauen getesteten Verpackungstyp ausweisen. Der Bericht muss die Verpackung genau benennen, zum Beispiel „extrudierte LDPE-Folie” oder „thermogeformtes CPET-Tablett” und nicht nur „Kunststoffverpackung”.
Die Entwurfsleitlinie der Europäischen Kommission empfiehlt einen gestuften Testansatz.
- In Stufe 1 wird ein Gesamtfluor-Screening (TF) durchgeführt. Liegt das Ergebnis unter 50 ppm, ist die Verpackung konform und es sind keine weiteren Tests erforderlich. Dies ist die schnellste und günstigste Option und kostet einige hundert Euro.
- Stufe 2 gilt, wenn der TF-Wert 50 ppm übersteigt. Hier muss mit einer Methode wie Pyrolyse-GC/MS zwischen organischem und anorganischem Fluor unterschieden werden, um festzustellen, ob das Fluor von PFAS-Verbindungen stammt.
- Stufe 3 ist eine gezielte Analyse der PFAS-Verbindungen. Diese ist erforderlich, wenn das organische Fluor den Grenzwert übersteigt, um die Konformität mit den Limits von 25 ppb für Einzelsubstanzen und 250 ppb für die Summe zu überprüfen.
Die gezielte Verbindungsanalyse (Stufe 3) nutzt die Flüssigchromatographie und Massenspektrometrie (LC-MS/MS), um spezifische PFAS-Substanzen wie PFOA, PFOS und PFHxS zu identifizieren. Eine vollständige gezielte Analyse kann mehrere tausend Euro pro Probe kosten. Achten Sie bei der Methodenreferenz auf EN 14582 für das Gesamtfluor-Screening und auf ISO 21675 oder auf laborvalidierte Methoden gemäß ISO 17034 für die gezielte Verbindungsanalyse. Die Berichte müssen eine Bestimmungsgrenze (LOQ) unter dem Grenzwert von 25 ppb angeben.
Eine wichtige Einschränkung dabei: Aktuell existiert kein vollständig harmonisiertes PPWR-spezifisches Prüfverfahren für die PFAS-Grenzwerte. Identische Proben können in unterschiedlichen Laboratorien zu teils deutlich abweichenden Ergebnissen führen. Hinzu kommt der Umfang der Stoffgruppe: Je nach Quelle werden 12.000 bis 18.000 PFAS-Verbindungen identifiziert – eine vollständige Einzelstoffanalyse ist praktisch nicht umsetzbar. Genau deshalb hat sich der Gesamtfluorgehalt (TF) als Screening-Methode etabliert. Praktische Konsequenz: Dokumentieren Sie Labor- und Methodenwahl (ISO/IEC 17025, EN 14582, ISO 21675) in Ihrer Technischen Dokumentation und ziehen Sie bei Werten nahe den Grenzen eine Doppelbestimmung oder ein Bestätigungslabor in Betracht.
Ein häufiges Warnsignal ist ein einzelner Testbericht, der behauptet, „alle Verpackungen in der Produktlinie” zu repräsentieren. PPWR-Konformität verlangt jedoch Nachweise pro Verpackungstyp. So ist etwa ein Testbericht für eine 12-Mikron-LDPE-Folie kein gültiger Nachweis für eine 50-Mikron-Blasfolie oder ein Laminat. Jeder Verpackungstyp, jedes Material, jeder Lieferant und jeder Schichtaufbau benötigt seinen eigenen Bericht.
Dies ist der Punkt, an dem die Größe des Portfolios kostspielig wird und warum Priorisierung kritisch ist.
So können Sie PFAS-Tests über ein großes Portfolio priorisieren
Große Hersteller von Lebensmittelkontaktverpackungen verwalten Hunderte von SKUs. Tests aller SKUs mit vollständiger, gezielter Analyse würden zu enormen Testkosten und vielen Monaten führen. Die Realität sieht wie folgt aus: Wir schreiben Mitte April 2026, die Testdurchlaufzeiten betragen 4 bis 8 Wochen pro Charge. Der August ist noch vier Monate entfernt. Sie können nicht alles rechtzeitig testen.
Risikogestützte Triage ist der einzig praktikable Ansatz
- Tier 1 umfasst Lebensmittelkontaktverpackungen mit Barriereschichten, wie beispielsweise fettabweisende Papiere, Feuchtigkeits- und Sauerstoffbarrieren auf Folien oder Laminaten. Diese bargen historisch PFAS-Chemie und tragen das höchste Risiko. Testen Sie Tier 1 daher sofort mit einer gezielten Verbindungsanalyse.
- Tier 2 umfasst Lebensmittelkontaktverpackungen ohne aufgetragene Beschichtungen, wie reine LDPE-Folien, thermogeformte PP-Behälter und Kartonagen. Fordern Sie von Ihren Lieferanten formale Testberichte an, keine Eigenerklärungen. Eine Lieferantenerklärung, dass das Material „PFAS-frei” ist, ist kein Nachweis. Planen Sie gezielte Tests für Tier 2 in einen rollierenden Plan bis August ein.
- Tier 3 ist Nicht-Lebensmittelkontaktverpackung. Diese Materialien unterliegen nur der älteren und besser dokumentierten Schwermetallbeschränkung. Die meisten Unternehmen haben bereits Schwermetalltests durchgeführt. Falls nicht, sollten Sie dies parallel angehen. Tier 3 hat jedoch ein niedrigeres Risiko und eine niedrigere Dringlichkeit als Lebensmittelkontakt-PFAS.
Was passiert, wenn Sie die Frist verpassen
Der 12. August 2026 ist kein flexibles Datum. An diesem Tag dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen ohne PFAS-Konformitätsnachweis die EU nicht legal betreten. Eine Übergangsfrist gibt es nicht: Verpackungen, die vor dem 12. August hergestellt wurden, aber danach in die EU gebracht werden, müssen ebenfalls konform sein. Bestehende Bestände sind nicht ausgenommen. Distributoren, Einzelhandelsketten und Zollbehörden werden Lieferungen ablehnen. Die Haftung tragen Importeure und Hersteller, nicht Lieferanten.
Die Marktüberwachungsbehörden sind befugt, innerhalb von zehn Tagen nach einer Sendungsanfrage Ihre technische Dokumentation anzufordern. Die Technische Dokumentation muss für jeden Verpackungstyp PFAS-Testberichte enthalten. Fehlt ein Testbericht für einen Verpackungstyp, gilt diese Verpackung als nicht konform. Später können Sie den Bericht nicht nachreichen und rückwirkend konform werden. Die Nachweislast liegt vom ersten Tag an beim Erzeuger.
Nichtkonformität kann zu Produktrückrufen, Bußgeldern und Marktausschluss führen. Während die Höhe der Bußgelder noch finalisiert wird, müssen diese „wirksam, angemessen und abschreckend” sein. Die Bußgelder könnten GDPR-ähnliche Strafen widerspiegeln und bei schweren oder wiederholten Verstößen bis zu 4 bis 5 Prozent des jährlichen Umsatzes erreichen. Für globale Unternehmen mit EU-Tätigkeit ist das Risiko erheblich.
Wie Sie jetzt beginnen können
- Identifizieren Sie alle Typen von Lebensmittelkontaktverpackungen in Ihrem Portfolio. Erstellen Sie eine einfache Liste mit folgenden Angaben:
- Materialtyp (z. B. LDPE-Folie, CPET-Behälter, beschichtete Kartonage),
- Dicke oder Stärke,
- Anwendung (z. B. Getränkewicklung, Fleischbehälter, Trockengutbeutel),
- Lieferant. Dieser Audit dauert einige Tage, sofern eine Produktdatenbank vorhanden ist. Falls eine solche Datenbank nicht vorhanden ist, beginnen Sie mit Ihren 20 umsatzstärksten SKUs.
- Fordern Sie von Ihren Lieferanten formale Analysezertifikate an. Fragen Sie nicht nach Eigenerklärungen oder Lieferantenschreiben. Bestehen Sie für jeden spezifischen Verpackungstyp auf ein Analysezertifikat, das die Akkreditierungsnummer des Testlabors und die verwendete Testmethode enthält. Teilen Sie den Lieferanten mit, dass Sie die Berichte innerhalb von vier bis sechs Wochen benötigen, um Zeit für weitere Tests zu lassen.
- Priorisieren Sie beschichtete Verpackungen sofort. Identifizieren Sie jedes Lebensmittelkontaktmaterial mit Beschichtung, Behandlung oder Laminat. Diese Materialien gehören zu Tier 1 und sollten innerhalb der nächsten zwei Wochen an ein akkreditiertes Labor geschickt werden, sofern Sie keine Analysezertifikate haben.
- Bauen Sie ein Tracking-System auf. Eine einfache Tabelle mit Spalten für Verpackungstyp, Lieferant, Analysezertifikat-Status (erhalten/ausstehend/in Prüfung), Testdatum und Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) ist hierfür unverzichtbar. Wir empfehlen unsere Collaborative Proof Platform, um den Status und Abschluss von Testreports über Verpackungstypen in einer einzigen Informationsquelle zu verfolgen.
PFAS-Konformität ist im Wesentlichen ein Datenerfassungs- und Verwaltungsproblem im großen Maßstab. Die Regulierung ist eindeutig, die Frist ist festgelegt und die Konsequenz von Nichtkonformität ist der Ausschluss vom EU-Markt. Es ist zu spät, auf Testergebnisse im Juli zu warten. Beginnen Sie deshalb jetzt, mit Sunhat Ihre Lücken zu erfassen, Ihre Tests zu priorisieren und schließen Sie die Schleife vor dem 12. August.
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Häufig gestellte Fragen
Das PFAS-Verbot adressiert primär Verpackungen mit direktem Lebensmittelkontakt. Sekundär- und Transportverpackungen sind in der Regel nicht vom PFAS-Verbot erfasst und unterliegen nur den Grenzwerten für Schwermetalle (Blei, Kadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom). Wichtig ist aber die systemische Betrachtung: Wenn die Primärverpackung keine ausreichende Barrierewirkung hat, kann eine Sekundärverpackung – etwa Wellpappe um eine durchlässige Folie – faktisch in die Lebensmittelkontakt-Bewertung einbezogen werden. Die endgültige Auslegung von Artikel 5 Absatz 5 PPWR zum Verhältnis von direktem und indirektem Kontakt ist noch nicht abschließend geklärt; im Zweifel sollte das Verpackungssystem bewertet werden.
Nein. Die PPWR verlangt Analysezertifikate von akkreditierten Laboratorien (ISO/IEC 17025). Ein Lieferantenschreiben, eine Erklärung oder ein Versprechen ist kein akzeptabler Nachweis. Marktüberwachungsbehörden können Ihre Technische Dokumentation innerhalb von 10 Tagen anfordern, und haben Sie kein laborgenerierten Analysezertifikat für einen Verpackungstyp, ist dieser Typ nicht konform. Selbst wenn die Verpackung tatsächlich PFAS-frei ist, bedeutet Nachweisabsenz Nichtkonformität unter der Regulierung.
Gesamt-Organisches-Fluor-Screening (TOF) dauert 2 bis 3 Wochen. Gezielte Verbindungsanalyse mittels Flüssigchromatographie und Massenspektrometrie dauert 4 bis 8 Wochen je nach Laborkapazität und Verbindungsbreite. Angesichts, dass 12. August vier Monate entfernt ist, können Verzögerungen beim Bestellen oder Erhalten von Proben schnell kritisch werden. Priorisieren Sie Tier 1 Verpackung (barriereschichtete Materialien) und platzieren Sie Bestellungen jetzt.
Die Verpflichtung, Konformität nachzuweisen, liegt bei Ihnen als Erzeuger oder Importeur, der die Verpackung in die EU bringt, nicht bei Ihrem Lieferanten. Wenn ein Lieferant sich weigert, Testberichte bereitzustellen, müssen Sie entweder Ihre eigenen Tests in Auftrag geben oder von einem Lieferanten beziehen, der Nachweis erbringen kann. Wenn Sie keinen Nachweis erhalten können, können Sie diese Verpackung nach 12. August nicht legal in der EU vermarkten. Dies ist eine Supply-Chain-Entscheidung, aber es ist Ihre rechtliche Verantwortung, sie zu lösen.

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