Letzte Aktualisierung am 03. Juli 2026
[cg_add-class=heading-style-h4]In aller Kürze
- Die verpflichtende XBRL-Auszeichnung von Nachhaltigkeitsberichten ist nach der CSRD derzeit ausgesetzt. Grund ist die Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026, die gilt, bis die ESEF-Delegierte-Verordnung (2019/815) aktualisiert ist.
- Update August 2024 (historisch): EFRAG hat ihren Taxonomie-Entwurf der Europäischen Kommission und der ESMA vorgelegt. Er wartet weiterhin auf die ESEF-Regeln.
- Die ESRS-XBRL-Taxonomie besteht aus XBRL-Elementen, den sogenannten „Tags", und bildet die Struktur der ESRS ab: die übergreifenden Standards und die thematischen ESG-Standards.
- Sobald die Auszeichnung wieder greift, lassen sich die digitalen Datenpunkte in Echtzeit extern analysieren und prüfen, zum Vorteil von Berichtspflichtigen wie von Nutzenden der Nachhaltigkeitsinformationen.
Hinweis, Stand Juli 2026
Die verpflichtende XBRL-Auszeichnung von Nachhaltigkeitsberichten ist derzeit ausgesetzt. Die Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I, in Kraft seit 18. März 2026) ändert Artikel 29d der CSRD und legt fest:
Bis solche Vorschriften zur Auszeichnung im Wege der [Delegierten Verordnung (EU) 2019/815] erlassen werden, sind die Unternehmen nicht verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung auszuzeichnen. (Hinweis: sinngemäße Übersetzung)
Für die Praxis heißt das: Wave-1-Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitserklärung für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 vorbereiten, bleiben im ESEF-Format, müssen den Nachhaltigkeitsteil aber nicht auszeichnen. Die Mitgliedstaaten dürfen zudem die kollektive Verantwortung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen für die digitale Auszeichnung aussetzen (geänderter Artikel 33 Absatz 1).
Dieser Artikel konzentriert sich auf das Konzept selbst: was die XBRL-Taxonomie leistet, wie sie aufgebaut ist und wie die Auszeichnung in der Praxis funktioniert, damit Sie vorbereitet sind, sobald die Pflicht zurückkehrt. Wie es dazu kommt, der überarbeitete ESRS-Rechtsakt der Kommission und der anschließende ESEF-Änderungszyklus, lesen Sie im Abschnitt „Ausblick" am Ende.
Die EU treibt ihre Nachhaltigkeitsagenda mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) voran. Kernstück sind die ESRS-Datenpunktliste und das ESRS-XBRL-Auszeichnungssystem: Beide legen gemeinsam fest, wie Nachhaltigkeitsdaten strukturiert und weitergegeben werden.
Entwickelt wurde das Auszeichnungssystem von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Am 8. Februar 2024 erschien die erste Entwurfsversion der digitalen Taxonomie für die ESRS (Set 1); nach mehreren Q&A-Runden ging im August 2024 der finale Entwurf an die Europäische Kommission und die ESMA.
Der ursprüngliche Plan der Kommission: Die ESMA entwirft die technischen Standards (RTS), die Kommission erlässt sie als delegierten Rechtsakt zur Änderung der ESEF-Verordnung (EU) 2019/815. Genau diesen Prozess hat Omnibus I für die Nachhaltigkeitsinformationen vorerst gestoppt. Bis die ESEF-Regeln aktualisiert sind, gilt keine Auszeichnungspflicht.
Zwei Dinge folgen daraus. Erstens: Der Taxonomie-Entwurf vom August 2024 ist kein geltendes Recht, sondern wartet als historisches Dokument auf die ESEF-Änderung. Zweitens: Er basiert auf der ESRS-Architektur von 2023, die der EFRAG-Entwurf vom November 2025 in ESRS 2 konsolidiert (aus den themenbezogenen MDR-P/A/M/T wird ein einziges GDR-P/A/M/T-Set). Vor einer künftigen Annahme muss die Taxonomie also überarbeitet werden.
Mit diesem Kontext im Rücken erklärt der Rest des Artikels das Konzept: was XBRL ist, wie die ESRS-XBRL-Taxonomie aufgebaut ist und wie die Auszeichnung in der Praxis funktioniert, damit Sie die Mechanik schon jetzt verstehen.
ESRS-XBRL-Taxonomie: Die Grundlagen
Was ist die ESRS-XBRL-Taxonomie?
XBRL, Extensible Business Reporting Language, ist ein standardisierter Weg, strukturierte Informationen von Erstellenden zu Nutzenden zu übertragen. Stellen Sie sich XBRL als ein modulares System einzelner Berichtselemente vor, sogenannte „Tags", für die digitale Berichterstattung von Unternehmensdaten. Für bestimmte Berichtszwecke entstehen Vorlagen, die diese Elemente und ihre Beziehungen beschreiben: Taxonomien.
EFRAG wurde beauftragt, eine XBRL-Taxonomie zu entwickeln, die die ESRS abbildet, damit Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten strukturiert und maschinenlesbar kategorisieren können, sobald das Regime greift.
Mit der ESRS-XBRL-Taxonomie werden Unternehmen, die nach der CSRD berichten, ihre Nachhaltigkeitsangaben auszeichnen und digitalisieren, sobald es wieder losgeht.
Grundlage der Taxonomie ist die Extensible Markup Language (XML), ein Standard, der in der Finanzberichterstattung längst etabliert ist, um Geschäftsinformationen digital zugänglich zu strukturieren.
Wer muss das ESRS-XBRL-Tagging implementieren und warum ist es wichtig?
Unter dem ursprünglichen CSRD-Regime wären alle Unternehmen im Anwendungsbereich zur XBRL-Auszeichnung verpflichtet gewesen, um ihre Nachhaltigkeitsangaben in ein computerlesbares Format zu bringen. Omnibus I setzt diese Pflicht vorerst aus, der Zweck dahinter bleibt aber bestehen.
Eine maschinenlesbare Taxonomie ist ein großer Schritt hin zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für Analyst*innen, Aufsichtsbehörden, Prüfende und andere Nutzende tatsächlich zugänglich ist.
Denn wenn einzelne Angaben vom narrativen Gesetzestext der ESRS getrennt werden, wird die automatisierte Analyse einfacher, und Redundanzen sowie manuelle Fehler bei der Datenübertragung sinken. Standardisierte digitale Datenpunkte lassen sich in Echtzeit extern analysieren und prüfen und dienen Unternehmen gleichzeitig als Grundlage, ihre eigene Nachhaltigkeitsgeschichte im Bericht zu erzählen.
Aufbau der ESRS-XBRL-Taxonomie
Die ESRS-XBRL-Taxonomie bildet Architektur und Inhalt der Standards digital ab. Sie folgt der ESRS-Struktur: zwei übergreifende Standards (ESRS 1 und ESRS 2) und zehn thematische Standards zu Umwelt- (E), Sozial- (S) und Governance-Themen (G).
Besonders wichtig ist die Wechselbeziehung zwischen übergreifenden und thematischen ESG-Standards: Allgemeine Anforderungen werden mit konkreten Zielen, Konzepten oder Kennzahlen aus den thematischen Standards verknüpft.
ESRS-XBRL-Rahmen und Struktur verstehen
Wer sich in der Taxonomie orientieren will, sollte Inhalt und Struktur der ESRS-Angabepflichten kennen, die in digitale XBRL-Elemente überführt werden:
- Übergreifende Standards ("Cross-Cutting Standards")
- ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen)
- ESRS 2 (Allgemeine Angaben)
- Thematische ESG Standards ("Topical ESG Standards")
- ESRS E1 - E5: ESRS E1 (Klimawandel), ESRS E2 (Umweltverschmutzung), ESRS E3 (Wasser und Meeresressourcen), ESRS E4 (Biologische Vielfalt und Ökosysteme), ESRS E5 (Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft)
- ESRS S1 - S4: ESRS S1 (Arbeitskräfte des Unternehmens), ESRS S2 (Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette), ESRS S3 (Betroffene Gemeinschaften), ESRS S4 (Verbraucher:innen und Endnutzer:innen)
- ESRS G1 (Unternehmensführung)
Die digitalen XBRL-Elemente im Überblick
Übergreifender Standard ESRS 1 (Allgemeine Anforderungen)
ESRS 1 legt Konzepte und Grundsätze für die Nachhaltigkeitsberichterstattung fest, enthält aber selbst keine Angabepflichten, die sich direkt in digitale Elemente übersetzen lassen. Trotzdem prägt der Standard, wie die Taxonomie die thematischen ESG-Standards modelliert: Die Zeithorizonte aus ESRS 1, kurz-, mittel- und langfristig, sind fest in die Taxonomie eingebaut und gelten für die entsprechenden quantitativen wie qualitativen ESG-Angaben.
Übergreifender Standard ESRS 2 (Allgemeine Angaben)
ESRS 2 definiert, welches Mindestniveau an Informationen Unternehmen über alle thematischen ESG-Standards hinweg liefern müssen.
Im EFRAG-Entwurf vom August 2024 gliedert sich der Inhalt von ESRS 2 in der Taxonomie in zwei Bereiche:
- Allgemeine Angabepflichten: entsprechen den Angabepflichten (DR) zu Vorbereitungsgrundlage (BP), Governance (GOV), Strategie (SBM) und Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO).
- Mindestangabepflichten (MDR): entsprechen den MDR zu Konzepten (MDR-P), Maßnahmen (MDR-A), Zielen (MDR-T) und Kennzahlen (MDR-M). Im Entwurf vom August 2024 fungieren sie als zentrale Tabellenstruktur für Informationen zu wesentlichen Themen, quer über alle thematischen ESRS.
Wichtig: Der EFRAG-Entwurf vom November 2025 führt diese themenbezogenen MDR-P/A/M/T zu vier übergreifenden Allgemeinen Angabepflichten zusammen (GDR-P, GDR-A, GDR-M, GDR-T), direkt verankert in ESRS 2, statt in jedem thematischen Standard wiederholt zu werden. Bevor die Taxonomie angenommen werden kann, muss sie diese Konsolidierung nachvollziehen. Mehr zur Struktur von ESRS 1 und 2 finden Sie in unserem Artikel zu den übergreifenden Standards, mehr zur Wesentlichkeit in unserem Artikel zur doppelten Wesentlichkeitanalyse.
Thematische ESG-Standards
= ESRS E1-E5 (Umwelt), ESRS S1-S4 (Soziales) und ESRS G1 (Governance)
Die thematischen Standards enthalten die Angaben zu einzelnen Umwelt-, Sozial- oder Governance-Themen. Ein Teil davon spiegelt die Angabepflichten aus ESRS 2, ein anderer Teil ist spezifisch für das jeweilige Thema.
Für die ESRS-XBRL-Taxonomie können die thematischen Standards daher in folgende Kategorien unterteilt werden:
- ESRS 2-bezogene Angabepflichten: verknüpft mit ESRS 2 IRO-1, SBM-3 oder GOV. Man kann sie sich als Erweiterungen von ESRS 2 vorstellen, die über die thematischen Standards hinweg gelten, dargestellt in diesem Abschnitt der Taxonomie. Ausnahme: SBM-3 lässt sich optional entweder mit den thematischen Standards oder mit ESRS 2 offenlegen.
- Angabepflichten der thematischen Standards: eindeutig definiert und nummeriert (z. B. DR E1-1), digitalisiert innerhalb jedes Standards.
EFRAG hat dazu eine Datenpunktliste in Excel veröffentlicht, die alle Angabepflichten und Verweise auf Basis trennbarer Datenpunkte auflistet. Sie ist die Grundlage für die Struktur der digitalen Taxonomie und ein guter erster Überblick über Anzahl und Art der zu berichtenden Datenpunkte. Mehr dazu in unserem Leitfaden: Entschlüsselung der ESRS-Datenpunkte: Ein praktischer Leitfaden.
Den Prozess verstehen: Wie XBRL-Auszeichnung funktioniert
Die ESRS-XBRL-Taxonomie umfasst eine Reihe von XBRL-Elementen, die auch als "Tags" (oder "Concepts") bezeichnet werden. Die Zuweisung dieser Elemente zu den Berichtsinhalten wird als XBRL-Tagging bezeichnet. Dieser Prozess ermöglicht es den Unternehmen, digitale Offenlegungen laut ESRS zu identifizieren, navigieren und abzurufen.
Bitte beachten Sie, dass Sie über ein XBRL-Softwaretool verfügen müssen, um die "XBRL-Sprache" lesen und die von der EFRAG bereitgestellte XBRL-Taxonomiedatei öffnen zu können. Unter software.xbrl.org finden Sie eine Liste der zertifizierten Tools, die XBRL-Taxonomien verarbeiten können. Zur Veranschaulichung stellt EFRAG auch eine menschenlesbare Version der XBRL-Taxonomie in Excel zur Verfügung.
Die XBRL-Taxonomiedatei zeigt Ordner (oder "Rollen" in der XBRL-Sprache), die die oben beschriebene Struktur der Standards widerspiegeln. Wenn Sie auf einen einzelnen Standard klicken, z.B. ESRS E1-5, werden bestimmte XBRL-Attribute angezeigt, z.B. Datentypen und Dimensionen, die mit diesem Standard in Zusammenhang stehen (siehe unten).
Datentypen in der ESRS-XBRL-Taxonomie
Bei der Auszeichnung von Nachhaltigkeitserklärungen kommen quantitative Formate (numerische Angaben) und qualitative Formate (narrative oder semi-narrative Angaben) zum Einsatz. Welches Format ein Datenpunkt bekommt, hängt davon ab, wie trennbar die Information ist und wie automatisiert sie sich extrahieren lässt.

Die Datentypen sind:
- Narrativ: Textblöcke mit qualitativen Informationen
- Semi-narrativ: Beschreibende, vergleichbare Elemente, die einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden können, wie z. B. eine binäre Auswahl (Boolean Element: ja/nein) oder eine Dropdown-Werteauswahl (Aufzählungstyp: Artikelliste)
- Numerisch: Quantitative Datenpunkte, wie Geldbetrag, Prozentsatz oder Volumenwert
Im Entwurf vom August 2024 waren bis zu 70 Prozent aller ESRS-Datenpunkte narrativ. Dieser Anteil dürfte sinken: Die Richtlinie (EU) 2026/470 verpflichtet die Kommission, quantitative Datenpunkte künftig zu priorisieren, und der EFRAG-Entwurf vom November 2025 bewegt sich in diese Richtung.
Numerische Datenpunkte lassen sich zwischen Unternehmen gut vergleichen, bei narrativen Datenpunkten sinkt die Vergleichbarkeit. Semi-narrative Elemente helfen dabei, sonst unstrukturierte narrative Angaben greifbarer zu machen.
Dass so viele Angaben narrativ bleiben, zeigt etwas Grundsätzliches über Nachhaltigkeitsinformationen: Anders als bei Finanzzahlen ergänzt der narrative Text hier nicht einfach die Kennzahlen. Er steht als eigenständiges Element gleichrangig neben ihnen.
Dimensionen in der ESRS-XBRL-Taxonomie
Neben den quantitativen und qualitativen Elementen kennt der Taxonomie-Entwurf auch Dimensionen, mit denen sich Angaben weiter aufschlüsseln lassen.
In der XBRL-Taxonomie gibt es zwei Dimensionstypen:
- Explizite Dimensionen ("Explicit Dimensions"), die als vordefinierte Liste von Elementen (auch Dimensionsmitglieder genannt) bereitgestellt werden, wie z. B. Land, Geschlecht, Treibhausgasart usw.
- Typisierte Dimensionen ("Typed Dimensions"), die für bestimmte Einheiten spezifisch sind und in diesem Zusammenhang berichtet werden müssen, wie z. B. geografische Gebiete, Strategien, Ziele, Geschäftssegmente usw.
Beispiel für die XBRL-Ansicht ("Presentation Linkbase")
ie strukturierte Ansicht der ESRS-XBRL-Elemente im Softwaretool heißt Presentation Linkbase. Jedes Element trägt eine eindeutige ID, einen technischen Namen und eine kurze Beschreibung seiner Bezeichnungen. Gruppiert nach Angabepflichten, erscheinen die Elemente in der Presentation Linkbase als Baumstruktur.
Die Linkbase macht die Beziehungen zwischen Elementen und ihren Attributen sichtbar: den Datentyp je Element, den Verweis auf die entsprechende Stelle in den ESRS, und, wo relevant, Verknüpfungen zu anderen Standards oder EU-Recht.

Die Presentation Linkbase für ESRS E1-5 (stark vereinfacht) zeigt beispielhaft, welche quantitativen und qualitativen Datenpunkte für diesen Standard zu berichten wären. Dimensionen und weitere Attribute öffnen sich per Klick in einer zusätzlichen Ansicht.
Inline-XBRL-Tagging
Die unkomplizierteste Form der Auszeichnung heißt Inline XBRL (iXBRL): XBRL-Tags eingebettet direkt in HTML-Dokumente. So verbinden sich ausgezeichnete Daten mit einem Berichtsformat, das Menschen im Browser lesen können.
Mit iXBRL lassen sich narrative Berichte nachvollziehbar in Fakten eines generierten XBRL-Dokuments überführen. Die Auszeichnung ist flexibel und verlangt keine Tabellenstruktur.
Das Ergebnis: Nachhaltigkeitsberichte, die Menschen und Maschinen gleichermaßen lesen können.
Hinweis: EFRAG hat die Bezeichnungen der ESRS-Set-1-Taxonomie ausschließlich auf Englisch entwickelt. Übersetzung, Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt übernimmt die Europäische Kommission, sobald die Auszeichnung wieder greift.

Anpassungen August 2024 & Ausblick
EFRAGs Anpassungen seit dem letzten Entwurf der XBRL-Taxonomie
Nach einer Art Feedback- und Q&A-Runde hat sich EFRAG nochmals mit dem veröffentlichten Entwurf der XBRL-Taxonomie vom 08. Februar 2024 beschäftigt und eine überarbeitete Version am 30. August 2024 veröffentlicht. Wie in dem PDF-Dokument “ESRS Set 1 XBRL -Taxonomy Explanatory Note and Basis for Conclusions” ersichtlich ist, haben sich unter anderem diese Punkte verändert:
- Klarheit der Anforderungen: Details wurden ergänzt, ob Angaben verpflichtend („shall“), freiwillig („may“) oder von Bedingungen abhängig sind (z. B. hohe Klimaauswirkungen)
- Berechnungsgrundlagen: Calculation Linkbases für Tabellen wie ESRS 2 SBM-1 und E1-5 hinzugefügt, um mathematische Konsistenz sicherzustellen
- Lesbarkeit: Boolean-Elemente umbenannt (z. B. "und/oder"-Formulierungen), um komplexe Bedingungen verständlicher zu machen
- Elementtrennung: Elemente wie „Name oder ID“ aufgeteilt, um Validierungsregeln zu verbessern
- Verbesserte Validierung: Validierungsregeln erweitert, z. B. für Phase-In-Bestimmungen, freiwillige Tags und Einheitenangaben
- Berichtsbereich verfeinert: Neue Dimensionen eingeführt, um Fakten wie Ziele, Korrekturen und Zeithorizonte genauer zuzuordnen
- Zentralisierung von Zielen: Nicht angenommene Ziele in zentrale Templates verlagert, wie bereits für Richtlinien und Maßnahmen geschehen
- Nachhaltigkeitsthemen kategorisiert: Enumeration aller Nachhaltigkeitsthemen in MDR-Tabellen aufgenommen
- Erweiterung der G1-Standards: MDR-Tags für Richtlinien, Maßnahmen und Ziele in G1 hinzugefügt
- Interoperabilität verbessert: Elemente und Dimensionen angepasst, um Kompatibilität mit ISSB S1/S2 sicherzustellen
- Textblöcke vereinfacht: Überlappende Narrative zwischen ESRS 2 und den themenspezifischen Standards entfernt
- Spezifische Ergänzungen: Neue Elemente für spezifische Inhalte hinzugefügt, z. B. Mikroplastiken, Zielabdeckungen und Stakeholder-Einbindung
- Klarstellung für Stakeholder-Einbindung: Neue Formulierung betont, dass Stakeholder für jedes wesentliche Nachhaltigkeitsthema einbezogen wurden
- Speziell für Umweltstandards: Neue Achsen für Schadstoffklassen/-kategorien und kombinierte Elemente für Mikroplastiken hinzugefügt
- Entfernung von Überflüssigem: Elemente entfernt, die nicht den ESRS-Anforderungen entsprechen, wie z. B. Energieverbrauch in klimawirksamen Sektoren
Diese Änderungen flossen in den finalen Entwurf ein, der im August 2024 an die Kommission und die ESMA ging. Die Taxonomie wartet seither auf die ESEF-Änderung, bevor sie verbindlich werden kann.
Der Weg zur Wiederaufnahme
Die Auszeichnungspflicht bleibt ausgesetzt, bis die ESEF-Delegierte-Verordnung (2019/815) aktualisiert ist. Realistisch sieht der Ablauf so aus:
- Die Kommission hat den überarbeiteten ESRS-Rechtsakt am 3. Juli 2026 angenommen (basierend auf dem EFRAG-Entwurf vom Dezember 2025).
- EFRAG überarbeitet die XBRL-Taxonomie entsprechend, vor allem die konsolidierte GDR-P/A/M/T-Struktur in ESRS 2.
- Die ESMA erstellt den Entwurf der technischen Regulierungsstandards (RTS).
- Die Kommission ändert die ESEF-Delegierte-Verordnung (2019/815) entsprechend.
- Die Auszeichnungspflicht greift wieder. Ein Termin steht noch nicht fest
Bis dahin bleiben Nachhaltigkeitsberichte im ESEF-Format, ohne dass der Nachhaltigkeitsteil ausgezeichnet werden muss. Die Mitgliedstaaten dürfen außerdem die kollektive Verantwortung der Organe für die digitale Auszeichnung aussetzen (geänderter Artikel 33 Absatz 1).

Randnotiz: der Entwurf zur Artikel-8-XBRL-Taxonomie
EFRAG wurde auch mit der digitalen Taxonomie für die Angabepflichten nach Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 beauftragt, die die EU-Taxonomieverordnung ergänzt. Informationen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 fließen in die Nachhaltigkeitserklärung ein und werden entsprechend ausgezeichnet, sobald die Pflicht zurückkehrt. Ähnliche Taxonomie-Merkmale finden sich auch in verwandten Taxonomien wie der IFRS-Taxonomie, da sich Offenlegungsstandards und ihre digitalen Modelle stetig weiterentwickeln.
Auf das Konzept vorbereitet sein, auch während die Pflicht ruht
Auch ausgesetzt bleibt die Datenstrukturlogik von XBRL nützlich als Disziplin. Jede Angabe in ein auszeichnungsfähiges Element zu zerlegen, schafft Klarheit, Prüfbarkeit und einen glatten Übergang, wenn die Pflicht zurückkommt. Collaborative Proof Software wie Sunhat unterstützt dabei:
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Häufig gestellte Fragen
Nein. Die Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I, seit 18. März 2026 in Kraft) ändert Artikel 29d der CSRD und setzt die Pflicht aus, bis die ESEF-Delegierte-Verordnung (2019/815) um Regeln zur Auszeichnung von Nachhaltigkeitsinformationen ergänzt ist.
Ein von EFRAG entwickeltes digitales Modell, mit dem Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten strukturiert und maschinenlesbar kategorisieren, basierend auf der ESRS. Auf XML aufgebaut, ermöglicht sie es CSRD-Berichtspflichtigen, ihre Angaben auszuzeichnen und zu digitalisieren, sobald das Regime greift.
Aus zwei übergreifenden Standards (ESRS 1 und ESRS 2) und zehn thematischen Standards zu Umwelt, Sozialem und Governance (ESG), strukturell dem ESRS-Rahmenwerk folgend. Im Zentrum steht die Wechselbeziehung zwischen diesen Standards, damit alle Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung digital zugänglich werden.
Zwei Gründe. Erstens ist er die Vorarbeit, auf die ESMA und die Kommission zurückgreifen, sobald die ESEF-Regeln aktualisiert sind: Er liegt in der Warteschlange, nicht im Papierkorb. Zweitens hat der EFRAG-Entwurf vom November 2025 die Architektur von ESRS 1 und ESRS 2 verändert (vor allem die Konsolidierung von MDR-P/A/M/T zu GDR-P/A/M/T), sodass die Taxonomie vor einer künftigen Annahme überarbeitet werden muss. Zum Verständnis des Konzepts lohnt sich die Lektüre trotzdem.
Ein Termin steht noch nicht fest. Wahrscheinlicher Ablauf: überarbeiteter ESRS-Rechtsakt der Kommission (angenommen am 3. Juli 2026) → EFRAG überarbeitet die Taxonomie → ESMA erstellt die RTS → Kommission ändert die ESEF-Delegierte-Verordnung (2019/815) → Pflicht greift wieder.
Ja. Omnibus I ändert Artikel 33 Absatz 1 der Bilanzrichtlinie und erlaubt den Mitgliedstaaten, die kollektive Verantwortung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen für die digitale Auszeichnung auszusetzen.
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